TÄTIGKEITSGEBIETE

Zum alleinigen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Karsten Haase gehören entsprechend seiner ausschließlichen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht insbesondere:

 

das Individualarbeitsrecht, so z. B.

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen,

  • Abmahnungen,

  • allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz,

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen,

  • Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsverboten,

  • Recht der Führungskräfte, leitenden und außertariflichen Angestellten,

 

das Kollektivarbeitsrecht, so z. B.

  • Betriebsverfassungsrecht,

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen,

  • Recht der Sprecherausschüsse,

 

sowie das EU-Arbeitsrecht, so z. B.

  • Überprüfung von Normen des deutschen Arbeitsrechts auf Verstöße gegen EU-Arbeitsrecht,

  • Auswirkungen des EU-Arbeitsrechts auf das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit von EU-Recht im -Verhältnis zum deutschen Recht,

  • Vertretung in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

Karsten Haase

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
LEHRBEAUFTRAGTER FÜR ARBEITSRECHT
an der Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MEDIATOR (DAA)

 

Studium der Rechtswissenschaften in Köln

Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf

Rechtsanwalt seit 1995

Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Haase & Lieberknecht in 2001

 

SCHWERPUNKTE

  • Arbeitsrecht